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Ermittlungsverfahren gegen Fairvesta

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Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat gegen den Tübinger Fondsanbieter Fairvesta ein Ermittlungsverfahren wegen Kapitalanlagebetruges eingeleitet, wie die Staatsanwaltschaft nunmehr bestätigte.

Ermittlungsverfahren gegen Fairvesta
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte

NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Köln und Zürich informiert:

In den letzten Monaten kam es immer wieder zu Verdächtigungen wegen Unregelmäßigkeiten bei dem Fondsanbieter Fairvesta, der sich selbst als das größte Emissionshaus, das nicht von einer Bank abhängig ist, bezeichnet und geschlossene Immobilienfonds anbietet. Das Emissionshaus hat scheinbar ca. 14.000 Anleger und ein Fondsvolumen von rund 870 Millionen Euro. Die durchschnittliche Rendite von Fairvesta liegt angeblich bei 12,37 Prozent pro Jahr.

Schon seit Monaten ist bekannt, dass die Staatsanwaltschaft die Geschäfte des Tübinger Emissionshauses beobachtet, da sie, wie es scheint, immer wieder Informationen von anonymen Informanten bekommt. Regelmäßig geht es um die hohen Renditen, die Fairvesta angeblich erwirtschaftet, und die für Fachkundige nicht verständlich sind.

Fairvesta hat sich wohl auch zu der Einleitung des Ermittlungsverfahrens geäußert und zwar erfreut. So meint das Emissionshaus, es sei im Sinne des Unternehmens, dass die Staatsanwaltschaft das Unternehmen überprüfe und somit schlussendlich die seit langem kursierenden Gerüchte u.a. bezüglich eines Schneeballsystems ausräumen könne.

Dass Fairvesta die Verdächtigungen zurückweist, ist nichts Neues. Das Emissionshaus hat jegliche Vorwürfe stets zurückgewiesen. Bisher konnte dem Unternehmen auch noch nichts nachgewiesen werden. Es bleibt somit abzuwarten, was die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ergeben. Diese werden voraussichtlich länger andauern und schwierig werden. Die Staatsanwaltschaft rechnet jedenfalls nicht vor Dezember diesen Jahres mit Ergebnissen.

Ein Ermittlungsverfahren allein beweist nämlich noch gar nichts abgesehen davon, dass ausreichend Anhaltspunkte für weitergehende Ermittlungen vorliegen. Es ist somit durchaus möglich, dass die Staatsanwaltschaft schlussendlich zu dem Ergebnis kommt, dass dem Tübinger Emissionshaus nichts vorgeworfen werden kann.

Sollten sich die Vorwürfe als berechtigt erweisen, so sollten Anleger bestenfalls bereits im Vorfeld erste Schritte zum Erhalt ihrer Kapitalanlage getroffen haben bzw. spätestens dann etwaige bestehende Ansprüche von einem Rechtsanwalt überprüfen lassen.

Das Bank- und Kapitalmarktrecht ist eine komplexe Materie. Hier ist Rechtsrat von Vorteil. Um ihre Rechte voll umfänglich wahrnehmen zu können, sollten Sie sich daher rechtsanwaltlich beraten lassen.

Um ihre Rechte vollumfänglich wahrnehmen zu können, sollten Sie sich daher rechtsanwaltlich beraten lassen. Sie erwartet an unseren Standorten in Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Köln und Zürich ein engagiertes, verlässliches und spezialisiertes Team von Berufsträgern.

NOETHE LEGAL Rechtsanwälte versteht sich als sowohl national als auch international ausgerichtete Kanzlei mit dem Schwerpunkt im Wirtschaftsrecht.

Kontakt
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte
Herr Tobias Nöthe
In der Sürst 3
53111 Bonn
+49 (0) 228 52279640
info@noethelegal.com
http://noethelegal.com

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